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BVerwG, 17.12.2020 - 8 B 45.20 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Bundesverwaltungsgericht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VwVfG § 48 Abs. 4
Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung für eine Revision - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Chemnitz, 21.10.2016 - 5 K 389/13
- OVG Sachsen, 30.04.2020 - 6 A 713/17
- BVerwG, 17.12.2020 - 8 B 45.20
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 23.01.2019 - 10 C 5.17
Die Jahresfrist für den Widerruf eines Zuwendungsbescheides beginnt zu laufen, …
Auszug aus BVerwG, 17.12.2020 - 8 B 45.20
Danach (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Januar 2019 - 10 C 5.17 - BVerwGE 164, 237 Rn. 31 f. m.w.N.) beginnt die in § 48 Abs. 4 VwVfG geregelte Jahresfrist erst zu laufen, wenn die Behörde vollständige Kenntnis von dem für die Rücknahme oder den Widerruf des Verwaltungsakts erheblichen Sachverhalt erlangt hat.
- VG Cottbus, 15.09.2022 - 3 K 1573/20 Zur Herstellung der Entscheidungsreife gehört in diesem Zusammenhang die Anhörung des Betroffenen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. Dezember 2020 - 8 B 45/20 - juris, Rn. 5).
- VG Cottbus, 15.09.2022 - 3 K 1572/20 Zur Herstellung der Entscheidungsreife gehört in diesem Zusammenhang die Anhörung des Betroffenen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. Dezember 2020 - 8 B 45/20 - juris, Rn. 5).